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HOAI-Leistungsphasen 1–9

Architekt Leistungsphasen: HOAI 1 bis 9 verständlich erklärt

Was steckt hinter den neun Leistungsphasen der HOAI – und wie viel Honorar entfällt auf jede? Wir erklären die Phasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung, zeigen die Honoraranteile in Prozent nach HOAI 2021 und wie sich die Phasen beim Fertighaus zwischen Hersteller und externer Baubegleitung aufteilen.

Architekt gliedert am Schreibtisch die HOAI-Leistungsphasen mit Bauplänen und Honorartabelle
Grundlagen

Was die Leistungsphasen der HOAI regeln

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – kurz HOAI – teilt die Arbeit eines Architekten in neun aufeinander aufbauende Leistungsphasen. Diese Struktur schafft Transparenz: Sie beschreibt, welche Leistung in welcher Reihenfolge erbracht wird und welcher Honoraranteil darauf entfällt. Für die Objektplanung Gebäude sind die Anteile in § 34 der HOAI 2021 geregelt.

Die Phasen beginnen mit der Grundlagenermittlung (LP 1) und enden mit der Objektbetreuung nach Fertigstellung (LP 9). Dazwischen liegen Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die besonders arbeitsintensive Ausführungsplanung sowie die Vergabe und die Objektüberwachung. Wichtig: Sie müssen nicht alle Phasen an denselben Architekten vergeben – die HOAI erlaubt ausdrücklich die Beauftragung einzelner Phasen.

Über alle neun Phasen liegt das Honorar 2026 üblicherweise bei 10 bis 15 % der reinen Baukosten. Die genaue Höhe hängt von Baukosten, Honorarzone und Vereinbarung ab. Eine ausführliche Einordnung mit Rechenbeispiel finden Sie auf unserer Seite zu den Architektenkosten beim Hausbau.

HOAI-Leistungsphasen 1–9 mit Honoraranteil

Die folgende Übersicht zeigt alle neun Leistungsphasen mit ihrem festen Honoraranteil in Prozent nach HOAI 2021, § 34 (Objektplanung Gebäude), Stand 2026. Die Prozentwerte ergeben zusammen 100 % des Grundhonorars.

PhaseBezeichnungInhalt kurzHonoraranteil (HOAI 2021)
LP 1GrundlagenermittlungAufgabe klären, Beratung, Standort bewerten2 %
LP 2VorplanungErste Entwürfe, Varianten, Kostenschätzung7 %
LP 3EntwurfsplanungDurchgearbeiteter Entwurf, Kostenberechnung15 %
LP 4GenehmigungsplanungBauantrag und Unterlagen für die Behörde3 %
LP 5AusführungsplanungDetail- und Werkpläne für die Umsetzung25 %
LP 6Vorbereitung der VergabeLeistungsverzeichnisse, Mengen ermitteln10 %
LP 7Mitwirkung bei der VergabeAngebote prüfen, Firmen vergleichen4 %
LP 8Objektüberwachung (Bauleitung)Baustelle kontrollieren, Termine, Abnahme32 %
LP 9ObjektbetreuungMängel dokumentieren, Gewährleistung begleiten2 %

Quelle: Honoraranteile nach HOAI 2021, § 34 (Objektplanung Gebäude und Innenräume), Stand 2026. Das konkrete Honorar wird zwischen Bauherr und Architekt frei vereinbart.

Leistungsphasen beim Fertighaus

Welche Phasen der Hersteller übernimmt – und welche extern bleiben

Beim schlüsselfertigen Fertighaus deckt der Hersteller die Leistungsphasen 1 bis 5 sowie 6 und 7 innerhalb seiner eigenen Bauweise ab: Beratung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Werkplanung und die Vergabe an die eigenen Gewerke. Diese Planungsleistungen sind in der Regel im Hauspreis enthalten – ein separates Honorar von 10 bis 15 % wie beim frei geplanten Architektenhaus fällt hier nicht an.

Kritischer Punkt ist die Objektüberwachung in LP 8 (32 % des HOAI-Honorars). Der Hersteller stellt zwar meist einen eigenen Bauleiter, doch dieser vertritt die Interessen des Anbieters. Eine unabhängige Baubegleitung durch einen Sachverständigen prüft ausschließlich im Interesse des Bauherrn und kostet je nach Umfang meist 1.500 bis 4.000 € (Beispielspanne, Stand 2026).

Die Objektbetreuung (LP 9, 2 %) mit Mängeldokumentation in der Gewährleistungszeit können ebenfalls externe Fachleute übernehmen. So kombinieren Sie die Effizienz der Werksplanung mit einer neutralen Qualitätskontrolle an den entscheidenden Stellen.

Architekt übernimmt die Bauleitung nach HOAI-Leistungsphase 8 auf der Fertighaus-Baustelle
Vertiefung

Die drei wichtigsten Leistungsphasen im Detail

Drei Phasen bestimmen fast drei Viertel des Honorars und den Erfolg des Bauprojekts. Die Entwurfsplanung (LP 3, 15 %) legt Gestalt, Grundriss und Konstruktion fest und liefert eine belastbare Kostenberechnung – hier fällt die Grundsatzentscheidung über das Haus. Wer diese Phase gründlich durchläuft, vermeidet teure Änderungen in der Bauphase.

Die Ausführungsplanung (LP 5, 25 %) übersetzt den Entwurf in Detail- und Werkpläne, nach denen die Handwerker tatsächlich bauen. Beim Fertighaus entspricht das der Werkplanung des Herstellers, die zusätzlich die Vorfertigung der Wandelemente vorbereitet. Sie ist die zeichnerisch aufwendigste Phase, weil jedes Detail geklärt werden muss.

Die Objektüberwachung (LP 8, 32 %) ist der größte Honorarblock und umfasst Baustellenkontrolle, Terminüberwachung, Gewerke-Koordination und Abnahme. Gerade hier lohnt beim Fertighaus eine unabhängige Baubegleitung, damit die Qualität objektiv geprüft wird. Wer sein Haus lieber komplett aus einer Hand plant, findet Anbieter mit individueller Planung über die Seite Fertighaus Architekt.

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Häufige Fragen zu den Architekten-Leistungsphasen

Kurz beantwortet: HOAI-Phasen, Honoraranteile und die Rollenverteilung beim Fertighaus – auf dem Stand von 2026.

Was sind die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gliedert die Objektplanung Gebäude in neun Leistungsphasen. Sie reichen von der Grundlagenermittlung (LP 1) über Vorplanung, Entwurf, Genehmigung und Ausführungsplanung bis zur Objektüberwachung (LP 8) und Objektbetreuung (LP 9). Jede Phase hat einen festen Honoraranteil; die größten sind LP 8 mit 32 % und LP 5 mit 25 % (HOAI 2021, § 34, Stand 2026).
Wie viel Prozent Honorar entfällt auf jede Leistungsphase?
Nach HOAI 2021 (§ 34, Objektplanung Gebäude) verteilt sich das Honorar so: LP 1 = 2 %, LP 2 = 7 %, LP 3 = 15 %, LP 4 = 3 %, LP 5 = 25 %, LP 6 = 10 %, LP 7 = 4 %, LP 8 = 32 % und LP 9 = 2 %. In Summe ergeben die neun Phasen 100 % des Grundhonorars. Die Ausführungsplanung und die Objektüberwachung machen zusammen bereits 57 % aus.
Was ist die teuerste Leistungsphase?
Die Objektüberwachung, also die Bauleitung in Leistungsphase 8, ist mit 32 % des Honorars der größte Einzelblock nach HOAI 2021. Sie umfasst die Kontrolle der Baustelle, die Koordination der Gewerke, die Terminüberwachung und die Abnahme der Arbeiten. Wer die Bauleitung mitbeauftragt, sichert sich eine fachkundige Qualitätskontrolle – gerade beim Bau lohnt dieser Anteil trotz des hohen Kostenblocks.
Welche Leistungsphasen übernimmt der Fertighaushersteller?
Beim schlüsselfertigen Fertighaus deckt der Hersteller in der Regel die Leistungsphasen 1 bis 5 sowie 6 und 7 innerhalb der eigenen Bauweise ab: Beratung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Werkplanung und die Vergabe an eigene Gewerke. Diese Planungsleistungen sind meist im Hauspreis enthalten und kosten kein separates Honorar von 10 bis 15 % wie beim frei geplanten Architektenhaus.
Welche Leistungsphasen bleiben beim Fertighaus extern?
Auch beim Fertighaus lohnt es sich, die Leistungsphase 8 zusätzlich extern zu vergeben. Zwar stellt der Hersteller oft einen eigenen Bauleiter, doch eine unabhängige Baubegleitung durch einen Sachverständigen prüft im ausschließlichen Interesse des Bauherrn. Sie kostet je nach Umfang meist 1.500 bis 4.000 € und deckt stichprobenartig die kritischen Bauabschnitte ab (Beispielspanne, Stand 2026).
Kann ich einzelne Leistungsphasen beim Architekten beauftragen?
Ja, die HOAI sieht die Beauftragung einzelner Leistungsphasen ausdrücklich vor. Häufig übernimmt ein Architekt nur die Phasen 1 bis 4, also Beratung, Entwurf und Genehmigungsplanung, was zusammen 27 % des Grundhonorars ausmacht. Sie zahlen dann nur diesen Anteil. Die Ausführungsplanung (25 %) und die Objektüberwachung (32 %) können Sie separat hinzunehmen oder anderweitig vergeben.
Was kostet ein Architekt über alle Leistungsphasen?
Über alle neun Leistungsphasen liegt das Architektenhonorar 2026 üblicherweise bei 10 bis 15 % der reinen Baukosten. Bei einem Einfamilienhaus mit 400.000 € Baukosten ergibt das rund 40.000 bis 60.000 € (Beispielrechnung). Beauftragen Sie nur einen Teil der Phasen, sinkt das Honorar entsprechend dem jeweiligen HOAI-Prozentanteil. Das konkrete Honorar wird zwischen Bauherr und Architekt frei vereinbart.
Was ist der Unterschied zwischen LP 3 und LP 5?
Die Entwurfsplanung (LP 3, 15 %) legt Gestalt, Grundriss und Konstruktion fest und liefert eine belastbare Kostenberechnung – hier fällt die Grundsatzentscheidung über das Haus. Die Ausführungsplanung (LP 5, 25 %) übersetzt diesen Entwurf in Detail- und Werkpläne im Maßstab, nach denen die Handwerker tatsächlich bauen. LP 5 ist deutlich aufwendiger, weil sie jedes Detail zeichnerisch klären muss.
Muss ein Architekt alle Leistungsphasen erbringen?
Nein, es besteht keine Pflicht, alle neun Leistungsphasen an denselben Architekten zu vergeben. Rechtlich verlangen die Landesbauordnungen nur für den Bauantrag einen bauvorlageberechtigten Planer, was die Genehmigungsplanung in LP 4 (3 %) betrifft. Alle übrigen Phasen können Sie frei aufteilen, teilweise selbst organisieren oder – beim Fertighaus – vom Hersteller übernehmen lassen.
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