Architekt Leistungsphasen: HOAI 1 bis 9 verständlich erklärt
Was steckt hinter den neun Leistungsphasen der HOAI – und wie viel Honorar entfällt auf jede? Wir erklären die Phasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung, zeigen die Honoraranteile in Prozent nach HOAI 2021 und wie sich die Phasen beim Fertighaus zwischen Hersteller und externer Baubegleitung aufteilen.

Was die Leistungsphasen der HOAI regeln
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – kurz HOAI – teilt die Arbeit eines Architekten in neun aufeinander aufbauende Leistungsphasen. Diese Struktur schafft Transparenz: Sie beschreibt, welche Leistung in welcher Reihenfolge erbracht wird und welcher Honoraranteil darauf entfällt. Für die Objektplanung Gebäude sind die Anteile in § 34 der HOAI 2021 geregelt.
Die Phasen beginnen mit der Grundlagenermittlung (LP 1) und enden mit der Objektbetreuung nach Fertigstellung (LP 9). Dazwischen liegen Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die besonders arbeitsintensive Ausführungsplanung sowie die Vergabe und die Objektüberwachung. Wichtig: Sie müssen nicht alle Phasen an denselben Architekten vergeben – die HOAI erlaubt ausdrücklich die Beauftragung einzelner Phasen.
Über alle neun Phasen liegt das Honorar 2026 üblicherweise bei 10 bis 15 % der reinen Baukosten. Die genaue Höhe hängt von Baukosten, Honorarzone und Vereinbarung ab. Eine ausführliche Einordnung mit Rechenbeispiel finden Sie auf unserer Seite zu den Architektenkosten beim Hausbau.
HOAI-Leistungsphasen 1–9 mit Honoraranteil
Die folgende Übersicht zeigt alle neun Leistungsphasen mit ihrem festen Honoraranteil in Prozent nach HOAI 2021, § 34 (Objektplanung Gebäude), Stand 2026. Die Prozentwerte ergeben zusammen 100 % des Grundhonorars.
| Phase | Bezeichnung | Inhalt kurz | Honoraranteil (HOAI 2021) |
|---|---|---|---|
| LP 1 | Grundlagenermittlung | Aufgabe klären, Beratung, Standort bewerten | 2 % |
| LP 2 | Vorplanung | Erste Entwürfe, Varianten, Kostenschätzung | 7 % |
| LP 3 | Entwurfsplanung | Durchgearbeiteter Entwurf, Kostenberechnung | 15 % |
| LP 4 | Genehmigungsplanung | Bauantrag und Unterlagen für die Behörde | 3 % |
| LP 5 | Ausführungsplanung | Detail- und Werkpläne für die Umsetzung | 25 % |
| LP 6 | Vorbereitung der Vergabe | Leistungsverzeichnisse, Mengen ermitteln | 10 % |
| LP 7 | Mitwirkung bei der Vergabe | Angebote prüfen, Firmen vergleichen | 4 % |
| LP 8 | Objektüberwachung (Bauleitung) | Baustelle kontrollieren, Termine, Abnahme | 32 % |
| LP 9 | Objektbetreuung | Mängel dokumentieren, Gewährleistung begleiten | 2 % |
Quelle: Honoraranteile nach HOAI 2021, § 34 (Objektplanung Gebäude und Innenräume), Stand 2026. Das konkrete Honorar wird zwischen Bauherr und Architekt frei vereinbart.
Welche Phasen der Hersteller übernimmt – und welche extern bleiben
Beim schlüsselfertigen Fertighaus deckt der Hersteller die Leistungsphasen 1 bis 5 sowie 6 und 7 innerhalb seiner eigenen Bauweise ab: Beratung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Werkplanung und die Vergabe an die eigenen Gewerke. Diese Planungsleistungen sind in der Regel im Hauspreis enthalten – ein separates Honorar von 10 bis 15 % wie beim frei geplanten Architektenhaus fällt hier nicht an.
Kritischer Punkt ist die Objektüberwachung in LP 8 (32 % des HOAI-Honorars). Der Hersteller stellt zwar meist einen eigenen Bauleiter, doch dieser vertritt die Interessen des Anbieters. Eine unabhängige Baubegleitung durch einen Sachverständigen prüft ausschließlich im Interesse des Bauherrn und kostet je nach Umfang meist 1.500 bis 4.000 € (Beispielspanne, Stand 2026).
Die Objektbetreuung (LP 9, 2 %) mit Mängeldokumentation in der Gewährleistungszeit können ebenfalls externe Fachleute übernehmen. So kombinieren Sie die Effizienz der Werksplanung mit einer neutralen Qualitätskontrolle an den entscheidenden Stellen.

Die drei wichtigsten Leistungsphasen im Detail
Drei Phasen bestimmen fast drei Viertel des Honorars und den Erfolg des Bauprojekts. Die Entwurfsplanung (LP 3, 15 %) legt Gestalt, Grundriss und Konstruktion fest und liefert eine belastbare Kostenberechnung – hier fällt die Grundsatzentscheidung über das Haus. Wer diese Phase gründlich durchläuft, vermeidet teure Änderungen in der Bauphase.
Die Ausführungsplanung (LP 5, 25 %) übersetzt den Entwurf in Detail- und Werkpläne, nach denen die Handwerker tatsächlich bauen. Beim Fertighaus entspricht das der Werkplanung des Herstellers, die zusätzlich die Vorfertigung der Wandelemente vorbereitet. Sie ist die zeichnerisch aufwendigste Phase, weil jedes Detail geklärt werden muss.
Die Objektüberwachung (LP 8, 32 %) ist der größte Honorarblock und umfasst Baustellenkontrolle, Terminüberwachung, Gewerke-Koordination und Abnahme. Gerade hier lohnt beim Fertighaus eine unabhängige Baubegleitung, damit die Qualität objektiv geprüft wird. Wer sein Haus lieber komplett aus einer Hand plant, findet Anbieter mit individueller Planung über die Seite Fertighaus Architekt.
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Häufige Fragen zu den Architekten-Leistungsphasen
Kurz beantwortet: HOAI-Phasen, Honoraranteile und die Rollenverteilung beim Fertighaus – auf dem Stand von 2026.
